Gesetze für die Bau- und Immobilienwirtschaft
Die Landesbauordnungen - Einführung und Kurzübersicht
In Deutschland gibt es das private Baurecht und das öffentliche Baurecht. Während innerhalb des privaten Baurechts sowohl das zivilrechtliche Nachbarrecht als auch das Bauvertragsrecht geregelt sind, beinhaltet das öffentliche Baurecht sämtliche Rechtsvorschriften, die sich mit der Ordnung und der Förderung der baulichen Bodennutzung, der Zulässigkeit, der Grenzen, der wesentlichen Veränderung oder Beseitigung baulicher Anlagen sowie deren bestimmungsgemäßer Nutzung beschäftigen. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht liegt in der Zuständigkeit des Bundes, das Bauordnungsrecht wird durch die Bundesländer geregelt. Die ordnungsgemäße Umsetzung des öffentlichen Baurechts stellen die Bauaufsichtsbehörden sicher. Zu diesem Kreis gehören als oberste Bauaufsichtsbehörde die Fachministerien, in der mittleren Behördenhierarchie z. B. Bezirksregierungen und als Unterbehörde beispielsweise Landratsämter oder kreisfreie Städte.
Das Bauordnungsrecht wird in den einzelnen Landesbauordnungen umgesetzt. Regelmäßig wird die sog. Bauministerkonferenz anberaumt. Dort treffen sich die Bauminister der einzelnen Länder sowie der Bundesbauminister. In diesem Kreis wurde eine Musterbauordnung erarbeitet, an der sich die Länder zumindest orientieren. Daher ähneln sich die Landesbauordnungen stark, weichen jedoch in einzelnen Details wie z. B. Längenvorgaben voneinander ab. Die aktuelle Musterbauordnung wurde im Jahr 2002 erstellt und 2008 zum letzten Mal aktualisiert.
Die Landesbauordnungen legen einerseits die Anforderungen, die an ein Bauvorhaben gestellt werden, als auch die Formalitäten fest. Dabei werden sowohl das Grundstück als auch die Bebauung betrachtet. Dabei geht es z. B. um die Erschließung, die Abstände oder die Sicherheit auf der Baustelle und im Bauwerk, aber auch um den korrekten Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens oder die Frage, wer eine Genehmigungsplanung für die Errichtung oder den Abriss von Gebäuden vorlegen darf (Bauvorlageberechtigung). Bei einem Bauvorlageberechtigten handelt es sich um Architekten oder Bauingenieure, die in der Architektenkammer registriert bzw. bei der Ingenieurkammer in eine Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind. Nur in Hessen und Bayern können auch Absolventen eines Bauingenieur- oder Architekturstudiums, Bautechniker sowie Betonbauer-, Maurer- und Zimmerermeister über eine Bauvorlageberechtigung verfügen. Doch die örtlich gültige Landesbauordnung wird darüber hinaus in Bezug auf die Details durch Erlasse, Durchführungsbestimmungen, technische Baubestimmungen und bauaufsichtliche Normen ergänzt. Auf kommunaler Ebene werden durch den Orts- oder Stadtrat Bebauungspläne festgelegt, aus denen hervorgeht, in welcher Weise eine Fläche genutzt werden darf.
Die einzelnen Landesbauordnungen:
Baden-Württemberg: LBO Ba-Wü
Bayern: BayBO
Berlin: BauO Bln
Brandenburg: BbgBO
Bremen: BremLBO
Hamburg: HBauO
Hessen: HBO
Mecklenburg-Vorpommern: LBauO M-V
Niedersachsen: NBauO
Nordrhein-Westfalen: BauO NRW
Rheinland-Pfalz: LBO R-P
Saarland: LBO Saar
Sachsen: SächsBO
Sachsen-Anhalt: BauO LSA
Schleswig-Holstein: LBO S-H
Thüringen: ThürBO
Die Landesbauordnungen fußen historisch auf Anforderungen an Bauwerke, die von Zünften oder aus dem Bauhüttenwesen des gotischen Kathedralenbaus formuliert wurden. Im späten Mittelalter fand dann die größere Brandgefahr, die sich mit dem Anwachsen der Städte einstellte, Eingang in Vorschriften der städtischen Bauordnungen. Die Gefahrenabwehr ist bis heute eine der Zielsetzungen der Landesbauordnungen. Darüber hinaus spielen die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen für die Erteilung einer Baugenehmigung, die Sicherung von sozialen Mindeststandards, die ordnungsgemäße Durchführung der Bauleitplanung sowie die Verhinderung von Verunstaltungen eine Rolle. Diese Kriterien sind auch dem Wandel der Zeit unterworfen und werden immer wieder angepasst. In Bezug auf die sozialen Mindeststandards spielt angesichts des demographischen Wandels die Barrierefreiheit von Gebäuden eine immer größere Rolle. In jedem Fall trägt der Bauherr grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass alle Vorschriften eingehalten werden.


VERÖFFENTLICHUNG März 2021

ALS GESAMTEDITION ODER ALS EINZELEDITION




BAYERN
BA-WÜ
BERLIN
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BBG
BREMEN
HAMBURG
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HESSEN
M-V
NI
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NRW
RP
SL
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SACHSEN
ST
SH
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TURMGRAF - IHR FACHVERLAG

TH
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Autor & Herausgeber
Dipl.-Jur. Univ. Paul Tihor
Das vorliegende Fachbuch enthält die Gesetzestexte aller Landesbauordnungen, eine kurze Einführung und ein Kurzwörterbuch für die wichtigsten Begriffe aus dem Bau- und Immobilienrecht sowie die vollständigen Gesetzestexte.
Der Autor zählt zu den renommierten Experten der Bau- und Immobilienwirtschaft. Nach Abitur und Studium der Rechtswissenschaften zum Diplom Juristen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, trat er bereits früh in die Immobilienwirtschaft ein. Er war langjährig bei einem der größten Baukonzerne Europas, einer deutschen Großbank im Immobilien-Fondsmanagement sowie einem namhaften Family Office aus Süddeutschland tätig. Mit zwei nebenberuflichen Studiengängen, welche er an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie für den Regierungsbezirk Freiburg zum Immobilienwirt (Diplom VWA) und an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg zum Diplom Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, abschloss, ergänzte er seine Berufsbildung. Seine langjährigen Erfahrungen hat er zudem mit einem Aufbaustudiengang zum "Certified Real Estate Asset Manager (DIA)" dokumentiert. Weiterbildung spielt eine wichtige Rolle, deshalb engagiert er sich als Fachbuchautor immobilienwirtschaftlicher Literatur.
Paul Tihor ist persönliches Mitglied der "Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.", besser bekannt unter dem Kürzel "gif" sowie der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V. (DVFA). Sein besonderes Interesse gilt dem Themenbereich der Nachhaltigkeit. Dies verdeutlicht er mit seinem Engagement bei der DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.